Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
Die Kosten für die medizinische Versorgung werden in der Regel von der Krankenversicherung übernommen. In bestimmten Fällen kann auch die Eingliederungshilfe Leistungen zur medizinischen Rehabilitation finanzieren. Ziel ist es, eine drohende Behinderung zu verhindern, bestehende Beeinträchtigungen zu verringern oder auszugleichen, eine Verschlechterung zu vermeiden und die Selbstständigkeit der betroffenen Person möglichst lange zu erhalten (§ 99 Abs. 1 SGB IX).