Leistungen der Eingliederungshilfe

Die Eingliederungshilfe unterstützt Menschen mit Behinderung dabei, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten. Sie soll eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen und die persönliche Selbstständigkeit stärken. Rechtsgrundlage ist § 90 SGB IX.

Ein junger Mitarbeiter mit Down-Syndrom und seine Kollegin, beide mit Schürzen bekleidet, stehen lächelnd mit verschränkten Armen in einem Café

Unterthemen

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

Die Kosten für die medizinische Versorgung werden in der Regel von der Krankenversicherung übernommen. In bestimmten Fällen kann auch die Eingliederungshilfe Leistungen zur medizinischen Rehabilitation finanzieren. Ziel ist es, eine drohende Behinderung zu verhindern, bestehende Beeinträchtigungen zu verringern oder auszugleichen, eine Verschlechterung zu vermeiden und die Selbstständigkeit der betroffenen Person möglichst lange zu erhalten (§ 99 Abs. 1 SGB IX).

Leistungen zur sozialen Teilhabe

Leistungen zur sozialen Teilhabe unterstützen Menschen mit Behinderung dabei, ihr Leben möglichst selbstständig zu gestalten. Sie sollen die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben fördern und die Selbstständigkeit im eigenen Wohnumfeld stärken (§§ 113 Abs. 1, 90 Abs. 5 SGB IX). Seit dem Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes im Jahr 2020 wird hierfür der Begriff „Leistungen zur sozialen Teilhabe“ verwendet. Zuvor sprach das Gesetz von „Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft“.

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sollen Menschen mit Behinderung den Einstieg in das Berufsleben erleichtern oder ihre Beschäftigung sichern. Sie helfen dabei, eine Tätigkeit auszuüben, die den eigenen Fähigkeiten und Interessen entspricht. Gleichzeitig fördern sie die berufliche und persönliche Entwicklung (§ 90 Abs. 3 SGB IX). Zu diesen Leistungen gehören unter anderem die Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM), das Budget für Arbeit und Angebote anderer Leistungsanbieter. Seit 2020 gibt es außerdem das Budget für Ausbildung. Damit können junge Menschen mit Behinderung eine Berufsausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt absolvieren und die notwendige Unterstützung erhalten. Für diese Leistung ist die Agentur für Arbeit zuständig.

Leistungen zur Teilhabe an Bildung

Leistungen zur Teilhabe an Bildung sollen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Behinderung eine ihren Fähigkeiten entsprechende Bildung ermöglichen. Dazu gehören der Schulbesuch sowie die schulische und hochschulische Ausbildung. Ziel ist es, die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern (§§ 112, 90 Abs. 4 SGB IX). Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurden diese Leistungen als eigener Leistungsbereich eingeführt und erweitert.