Kinder- und Jugendambulanzen (KJA) / Sozialpädiatrische Zentren (SPZ)
Kinder vom Säuglingsalter bis zum Schuleintritt haben bei Entwicklungsverzögerungen oder Entwicklungsauffälligkeiten Anspruch auf Frühförderung. Dazu gehört die Komplexleistung Frühförderung. Sie umfasst medizinische, therapeutische, psychologische, heilpädagogische und psychosoziale Angebote. Die Förderung findet wohnortnah in Sozialpädiatrischen Zentren und Kinder- und Jugendambulanzen statt. Teilweise wird sie auch direkt in Kindertagesstätten angeboten.