Kindergeld für erwachsene Kinder mit Behinderung
Für erwachsene Kinder mit Behinderung kann unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin Kindergeld gezahlt werden. Voraussetzung ist, dass die Behinderung bereits vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist und das Kind seinen Lebensunterhalt deshalb nicht selbst bestreiten kann. Ohne Behinderung besteht der Anspruch in der Regel längstens bis zum 25. Geburtstag, zum Beispiel während einer Schul- oder Berufsausbildung.