Erwachsenwerden

Mit Erreichen der Volljährigkeit endet die elterliche Sorge. Ab diesem Zeitpunkt trägt der junge Mensch die Rechte und Pflichten eines Erwachsenen. Auch für junge Erwachsene, die dauerhaft Unterstützung benötigen, bringt dieser Lebensabschnitt zahlreiche Veränderungen mit sich.

Zwei Teenager unterhalten sich via Gebärdensprache

Unterthemen

Volljährigkeit und Behinderung

Mit der Volljährigkeit beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Ab diesem Zeitpunkt ändern sich viele rechtliche und organisatorische Regelungen. Welche Unterstützung weiterhin notwendig ist, hängt vom individuellen Hilfebedarf und vom Grad der Selbstständigkeit ab. Deshalb sollten wichtige Fragen frühzeitig geklärt werden.

Begleitete Elternschaft

Die Begleitete Elternschaft unterstützt Eltern mit Lernschwierigkeiten bei der Erziehung ihrer Kinder. Ziel ist es, die Eltern in ihrer Erziehungskompetenz zu stärken und die Entwicklung der Kinder bestmöglich zu fördern.

Kindergeld für erwachsene Kinder mit Behinderung

Für erwachsene Kinder mit Behinderung kann unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin Kindergeld gezahlt werden. Voraussetzung ist, dass die Behinderung bereits vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist und das Kind seinen Lebensunterhalt deshalb nicht selbst bestreiten kann. Ohne Behinderung besteht der Anspruch in der Regel längstens bis zum 25. Geburtstag, zum Beispiel während einer Schul- oder Berufsausbildung.

Familienversicherung

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Kind beitragsfrei über die Familienversicherung der Eltern kranken- und pflegeversichert bleiben. Es erhält dabei den vollen Leistungsumfang der Kranken- und Pflegeversicherung. Ist das Kind verheiratet oder lebt in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, kann eine Familienversicherung auch über den Ehe- oder Lebenspartner möglich sein.

Unterhalt

Kann ein erwachsenes Kind mit Behinderung seinen Lebensunterhalt nicht selbst sichern, besteht unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Unterhalt.

Medizinisches Zentrum für Erwachsene mit Behinderung (MZEB)

Ein Medizinisches Zentrum für Erwachsene mit Behinderung (MZEB) ist auf die ambulante Behandlung von Erwachsenen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung spezialisiert. Auch Menschen, die früher in einem Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ) betreut wurden, können dort medizinisch begleitet werden.