Diagnostik, Behandlung, Förderung

Jedes Kind entwickelt sich in seinem eigenen Tempo. Zeigen sich Entwicklungsverzögerungen oder andere Auffälligkeiten, ist eine frühzeitige diagnostische Abklärung sinnvoll. Spezialisierte Ärztinnen und Ärzte sowie Therapeutinnen und Therapeuten können durch gezielte Behandlungen und individuelle Fördermaßnahmen dazu beitragen, mögliche Folgen zu verringern oder zu vermeiden.

Eine Frau mit Behinderung sitzt in einem Elektrorollstuhl, lacht und unterhält sich fröhlich mit einer Person in einer hellen Wohnumgebung

Unterthemen

Medizinische Versorgung

Kinder mit einer chronischen Erkrankung benötigen häufig eine spezialisierte medizinische Betreuung. Verschiedene Datenbanken helfen dabei, passende Fachärztinnen und Fachärzte zu finden. Hier erfahrt Ihr, welche Suchangebote zur Verfügung stehen und wie Ihr geeignete Ansprechpersonen finden könnt.

Gesundheitsamt

Jede Region verfügt über ein Gesundheitsamt. Dort gibt es besondere Angebote für Kinder und Jugendliche. Dazu gehören der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) sowie der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst (KJPD). Neben den Einschulungsuntersuchungen bieten sie Beratung zur Integration in Kita und Schule an. Außerdem führen sie fachärztliche, psychologische und sozialpädagogische Untersuchungen durch.

Kinder- und Jugendambulanzen (KJA) / Sozialpädiatrische Zentren (SPZ)

Kinder vom Säuglingsalter bis zum Schuleintritt haben bei Entwicklungsverzögerungen oder Entwicklungsauffälligkeiten Anspruch auf Frühförderung. Dazu gehört die Komplexleistung Frühförderung. Sie umfasst medizinische, therapeutische, psychologische, heilpädagogische und psychosoziale Angebote. Die Förderung findet wohnortnah in Sozialpädiatrischen Zentren und Kinder- und Jugendambulanzen statt. Teilweise wird sie auch direkt in Kindertagesstätten angeboten.

Hilfsmittelversorgung

Hilfsmittel unterstützen die medizinische Behandlung, gleichen Einschränkungen aus oder erleichtern die häusliche Pflege. Welche Hilfsmittel benötigt werden, richtet sich nach dem individuellen Bedarf.

Therapien und Heilmittel

Hier erhaltet Ihr einen Überblick über bewährte Therapiekonzepte. Sie unterstützen die Behandlung und Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Entwicklungsverzögerungen, Behinderungen oder chronischen Erkrankungen.

Krankheitsspezifische Selbsthilfeorganisationen

Zu vielen Erkrankungen und Behinderungen gibt es Selbsthilfeorganisationen. Sie informieren über das jeweilige Krankheitsbild und beraten Betroffene und ihre Familien. Außerdem unterstützen sie bei der Suche nach geeigneten Fachärztinnen und Fachärzten, Therapien sowie Heil- und Hilfsmitteln. Häufig vermitteln sie auch den Kontakt zu anderen betroffenen Familien.

Rehabilitation und Kur

Je nach Bedarf kommen verschiedene Rehabilitationsangebote infrage. Dazu gehören die Kinder- und Jugendrehabilitation, die neuropädiatrische Komplexbehandlung (NPK), Mutter- oder Vater-Kind-Kuren sowie die familienorientierte Rehabilitation. Diese Maßnahmen fördern die Erholung, stärken die Gesundheit und sollen die Lebensqualität der Betroffenen langfristig verbessern.

Unterstützte Kommunikation

Jeder Mensch möchte sich mitteilen und nutzt dafür seine eigene Art der Kommunikation. Ist das Sprechen nicht oder nur eingeschränkt möglich, gibt es verschiedene Alternativen. Dazu gehört zum Beispiel die Unterstützte Kommunikation (UK).

Medizinisches Zentrum für Erwachsene mit Behinderung (MZEB)

Ein Medizinisches Zentrum für Erwachsene mit Behinderung (MZEB) ist auf die ambulante Behandlung von Erwachsenen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung spezialisiert. Auch Menschen, die früher in einem Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ) betreut wurden, können dort medizinisch begleitet werden.

Behinderung

Für viele Hilfen und Leistungen ist die Anerkennung einer Schwerbehinderung wichtig. Dafür muss ein Antrag beim zuständigen Versorgungsamt gestellt werden. In Mecklenburg-Vorpommern ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) zuständig. Stellt die Behörde einen Grad der Behinderung von mindestens 50 fest, erhalten Betroffene einen Schwerbehindertenausweis.