Bildung

Auch Kinder mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen haben einen gesetzlichen Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung sowie auf den Besuch einer Schule. Hier erfahrt Ihr, welche Besonderheiten dabei zu beachten sind und welche Unterstützungsangebote zur Verfügung stehen.

Schülerin im Rollstuhl zusammen mit Schülern in einem Klassenzimmer

Unterthemen

Kindertagesbetreuung

In MVs Kindertageseinrichtungen werden Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam betreut. Benötigt ein Kind wegen einer Entwicklungsverzögerung oder Beeinträchtigung zusätzliche Förderung, kann beim Jugendamt ein Integrationsstatus beantragt werden. Nach erfolgreicher Prüfung besteht Anspruch auf die Unterstützung durch eine Integrationsfachkraft. Neben Kindertageseinrichtungen gibt es weitere Betreuungsangebote, zum Beispiel die Kindertagespflege.

Schulwahl

Spätestens im letzten Kindergartenjahr beginnt für viele Familien die Suche nach der passenden Schule. Bei Kindern mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung spielen dabei viele Faktoren eine Rolle.

Sonderpädagogischer Förderbedarf

Schulpflichtige Kinder und Jugendliche, die wegen einer Beeinträchtigung im Unterricht besondere Unterstützung benötigen, haben Anspruch auf sonderpädagogische Förderung. Diese Unterstützung ist im Schulgesetz von Mecklenburg-Vorpommern (§ 34 SchulG) geregelt. Sie soll eine angemessene Bildung, Erziehung und Betreuung ermöglichen.

Schulische Inklusionsassistenz

Die Schulische Inklusionsassistenz unterstützt Schülerinnen und Schüler, die im Schulalltag zusätzliche Hilfe benötigen. Dazu gehören zum Beispiel Unterstützung bei der Pflege oder praktische Hilfen im Unterricht. Ziel ist es, den gemeinsamen Schulbesuch zu ermöglichen und die Teilhabe am Unterricht zu sichern.

Außerschulische Einzelfallhilfe

Die außerschulische Einzelfallhilfe gehört zu den Leistungen der Eingliederungshilfe. Sie richtet sich an Kinder und Jugendliche mit Behinderung oder einer drohenden Behinderung. Pädagogische Fachkräfte begleiten die Schülerinnen und Schüler nach dem Unterricht. Sie helfen dabei, Lerninhalte zu vertiefen und im Alltag anzuwenden.

Ergänzende Förderung und Betreuung (Hort)

Die meisten Grundschulen sowie Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt bieten eine ganztägige Betreuung an. Dadurch können Unterricht und ergänzende Angebote über den gesamten Tag hinweg stattfinden. Ab der ersten Klasse besteht ein Ganztags-Hort-Anspruch. Mangels passender Hortplätze ist die Betreuung leider faktisch oft nicht umsetzbar.

Schülerbeförderung und Schulwegbegleitung

Kinder und Jugendliche, die wegen einer Behinderung ihren Schulweg nicht selbst bewältigen können, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Beförderung oder eine Begleitung zur Schule. Dies ist in den §§ 36 und 37 der Sonderpädagogik-Verordnung geregelt. In einzelnen Fällen gilt diese Unterstützung auch für den Besuch einer Schule weiter weg.

Medikamentengabe in Bildungseinrichtungen

Viele Kinder mit chronischen Erkrankungen benötigen auch während der Zeit in der Kita oder Schule medizinische Unterstützung. Dazu gehört zum Beispiel die Einnahme von Medikamenten oder die Durchführung notwendiger Injektionen. Hier erfahrt Ihr, welche Aufgaben pädagogische Fachkräfte übernehmen dürfen und welche rechtlichen Regelungen gelten.

Pflegemaßnahmen in Bildungseinrichtungen

Kinder mit Unterstützungsbedarf benötigen im Alltag oft auch pflegerische Hilfe. Diese Unterstützung ist häufig auch in der Kita oder in der Schule erforderlich. Hier findet Ihr Informationen darüber, welche pflegerischen Aufgaben pädagogische Fachkräfte übernehmen dürfen und welche ausschließlich Pflegefachkräften vorbehalten sind.