Sonderpädagogischer Förderbedarf
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche, die wegen einer Beeinträchtigung im Unterricht besondere Unterstützung benötigen, haben Anspruch auf sonderpädagogische Förderung. Diese Unterstützung ist im Schulgesetz von Mecklenburg-Vorpommern (§ 34 SchulG) geregelt. Sie soll eine angemessene Bildung, Erziehung und Betreuung ermöglichen.